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Ein lebenswertes Esslingen braucht aus unserer Sicht menschengerechte Straßen und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität. Deshalb wollen wir, dass die Stadt Esslingen deutlich mehr als bisher in den Ausbau von Fuß- und Radinfrastruktur investiert.

Daher bereiten wir ein Bürgerbegehren vor zur Frage: Soll die Stadt Esslingen die folgenden 10 verkehrspolitischen Ziele bis 2027 umsetzen?

Ziel 1: Sichere und barrierefreie Gehwege

Die Stadt Esslingen modernisiert bis 2027 jährlich mindestens 3 km Gehwege an innerörtlichen Straßen auf folgenden Standard: Die Wege haben durchgängig eine für den Fußverkehr nutzbare Mindestbreite von 2,5 m, wobei Baumscheiben angerechnet werden, wenn der Raum zwischen ihnen dem Fußverkehr zur Verfügung steht. Sie sind zudem barrierefrei gestaltet mit komplett abgesenkten und tastbaren Bordsteinen an Überquerungsstellen sowie einer gut sicht- und tastbaren Orientierungslinie, die durchgängig freigehalten wird. Radverkehr ist getrennt zu führen.

Ziel 2: Fußgängerfreundliche Kreuzungen und sichere Querungen

Die Stadt Esslingen baut bis 2027 jährlich mindestens zwei Kreuzungen an innerörtlichen Hauptstraßen um. Ziel sind gut überschaubare, sicher angelegte Querungsstellen ohne Umwege und mit ausreichendem für den Fuß- sowie Radverkehr reservierten Raum. Vorrang und direkte Wegführung für den Fuß- bzw. Radverkehr werden baulich hervorgehoben, z. B. durch Aufpflasterung, Pflanzgefäße oder Markierungsfarbe.

Darüber hinaus errichtet die Stadt Esslingen pro Jahr 10 neue Querungshilfen (z. B.  Gehwegnasen, Aufpflasterung oder Mittelinseln).

Ziel 3: Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche

Die Stadt Esslingen gestaltet bis 2027 jährlich eine Fläche von mindestens 1.000 m² in einem Orts- bzw. Stadtteilzentrum, die zuvor dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stand, so um, dass sie eine hohe Aufenthaltsqualität hat, z. B. durch Bäume, Grünstreifen und Sitzgelegenheiten. Der motorisierte Individualverkehr wird untersagt (Fußgängerzone) oder auf Schrittgeschwindigkeit reduziert, zum Beispiel in Form einer gleichberechtigten Gemeinschaftsstraße oder eines verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße).

Ziel 4: Sichere Radwege

Die Stadt Esslingen richtet bis 2027 jährlich mindestens 6 km vorfahrtsberechtigte Fahrradstraßen ein oder baut/verbreitert bestehende baulich getrennte Radwege (eigenständige Rad-/Wirtschaftswege oder Radwege an innerörtlichen Straßen) auf eine nutzbare Mindestbreite von 2,5 m je Fahrtrichtung bzw. 4 m bei Zweirichtungsradwegen. Vorrang haben stark frequentierte Radstrecken sowie Strecken mit hohem Potenzial. Das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf diesen Radwegen ist baulich zu erschweren. An Kreuzungen und Einmündungen wird baulich sichergestellt, dass der Radverkehr mindestens die gleiche Priorität erhält wie parallel fließender Kfz-Verkehr. Die Einrichtung von Radwegen erhält eine höhere Priorität als der ruhende Verkehr.

Ziel 5: Durchgängiges und leistungsfähiges Radvorrangnetz

Die Stadt Esslingen setzt bis 2027 ein asphaltiertes Radvorrangnetz mit einer Gesamtlänge von mindestens 32 km um. Bauliche Maßnahmen gewährleisten den zügigen Verkehrsfluss auf diesem Radvorrangnetz und weitestgehenden Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr, z. B. durch Aufpflasterung oder farbliche Kennzeichnung (Zeitverlust durch Anhalten und Warten maximal 30 Sekunden je km). Die Radverbindungen sind sicher gestaltet, sodass sie Menschen aller Altersgruppen zum Radfahren einladen. Fußverkehr erhält davon separate Wege.

Es gelten die Breiten von Ziel 4; bei 15 % der Gesamtlänge kann die Mindestbreite auf 1,85 m je Fahrtrichtung reduziert werden.

Ziel 6: Sichere Radabstellplätze

Die Stadt Esslingen errichtet bis 2027 jährlich mindestens 500 neue Radabstellplätze auf zielnahen Flächen, die bisher dem motorisierten Verkehr zur Verfügung standen. 50 % der neuen Stellplätze bieten Schutz vor Witterung, 20 % bieten ausreichend Raum für Fahrradanhänger oder Lastenräder, 10 % bieten erhöhten Schutz vor Diebstahl, z.B. durch Zugangskontrolle oder abschließbare Radboxen.

Ziel 7: Fuß- und Radwegpflege

Die Stadt Esslingen stellt ein leicht zugängliches Onlinetool zum Melden von Mängeln und Störungen im Fuß- und Radwegenetz zur Verfügung. Eingereichte Meldungen sind zu veröffentlichen und innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten, die Ergebnisse werden ebenfalls veröffentlicht.

Ziel 8: Sichere Infrastruktur

Bei schweren Unfällen mit Beteiligung von Zufußgehenden oder Radfahrenden untersucht die Stadt, inwiefern die Infrastruktur den Unfall begünstigt hat. Ist das der Fall, leitet die Stadt innerhalb von drei Monaten Maßnahmen zur Verbesserung der betroffenen Infrastruktur ein. Die Maßnahmen sind inklusive Zeitplan der Umsetzung zu veröffentlichen.

Ziel 9: Planungen nach dem Stand der Technik

Überall, wo nicht nach vorherigen Zielen höhere Standards definiert wurden, haben sich alle Planungen und baulichen Maßnahmen für den Fußverkehr an die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und für den Radverkehr an die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der jeweils gültigen Fassung zu halten. Als Mindestmaße sind die in den Regelwerken genannten Regelbreiten zzgl. der jeweiligen Sicherheitstrennstreifen zu verwenden.

Ziel 10: Jährlicher Bericht

Die Stadt Esslingen veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Umsetzungsstand der Zielvorgaben des Bürgerentscheids.

Kostenschätzung und Finanzierungsvorschlag

Die Kostenschätzung ist aktuell in Bearbeitung. Wir schlagen vor:

  • Umschichtung von Mitteln im Bereich des Tiefbauamts (Teilhaushalt 66) der Stadt Esslingen in Höhe von aktuell ca. 13 Mio. Euro jährlich
  • Umschichtung der Erlöse aus Parkraumbewirtschaftung, Bußgeldern und Stellplatzablöse
  • Akquirierung von Fördermitteln von Land und Bund

Ergänzende Information: Über den Finanzierungsvorschlag wird beim Bürgerentscheid nicht abgestimmt. Der Gemeinderat ist deshalb rechtlich frei, auch andere Deckungsvarianten zu wählen.