Die Stadt Esslingen modernisiert bis 2027 jährlich mindestens 3 km Gehwege an innerörtlichen Straßen auf folgenden Standard: Die Wege haben durchgängig eine für den Fußverkehr nutzbare Mindestbreite von 2,5 m, wobei Baumscheiben angerechnet werden, wenn der Raum zwischen ihnen dem Fußverkehr zur Verfügung steht. Sie sind zudem barrierefrei gestaltet mit komplett abgesenkten und tastbaren Bordsteinen an Überquerungsstellen sowie einer gut sicht- und tastbaren Orientierungslinie, die durchgängig freigehalten wird. Radverkehr ist getrennt zu führen.

Gehwege sind die Basis aller Verkehrsnetze. Sie führen an jedes Haus und sollen für alle nutzbar sein – ganz ohne Fahr- und Führerschein und ohne Gerät. Auch wer fährt, braucht zur Haltestelle oder zum Parkplatz fast immer ein Stück Gehweg. Damit Gehwege ihre Funktion erfüllen und gern genutzt werden, müssen Sie ausreichend breit und möglichst frei von Gefahren und Hindernissen sein.

Für die Breite von Gehwegen gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Die fachlich anerkannten „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ (EFA) definieren eine Regelbreite von 2,50 Meter als Stand der Technik. Diese Mindestbreite ist erforderlich, damit Zufußgehende sicher aneinander vorbeikommen, ohne sich an Hauswand oder Bordsteinkante drängen zu müssen. Menschen mit Gehilfe, Blindenstock oder Rollstuhl brauchen dafür sogar mindestens 2,70 Meter Breite.

Damit sich Menschen mit Behinderungen sicher und selbstständig fortbewegen können, sind eine durchgehende Orientierungslinie sowie tastbare und abgesenkte Bordsteine an Querungsstellen nötig. Letztere kommen übrigens auch Kindern auf dem Fahrrad und Menschen mit Kinderwägen, Rollkoffern oder Einkaufstrolleys zugute. Fahrzeuge wie Autos, Räder und E-Bikes oder E-Scooter haben auf Gehwegen nichts verloren – egal ob fahrend oder parkend.

Zum Weiterlesen

FUSS e. V.: Zehn Schritte zum besseren Gehweg