Die Stadt Esslingen gestaltet bis 2027 jährlich eine Fläche von mindestens 1.000 m² in einem Orts- bzw. Stadtteilzentrum, die zuvor dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stand, so um, dass sie eine hohe Aufenthaltsqualität hat, z. B. durch Bäume, Grünstreifen und Sitzgelegenheiten. Der motorisierte Individualverkehr wird untersagt (Fußgängerzone) oder auf Schrittgeschwindigkeit reduziert, zum Beispiel in Form einer gleichberechtigten Gemeinschaftsstraße oder eines verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße).

Viele Städte beruhigen die Innenstadt und verbannen den motorisierten Individualverkehr ganz oder teilweise aus ihrer Ortsmitte, um die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Neben der Schaffung von Fußgängerzonen gelingt dies über eine Umgestaltung von Straßen zu Räumen, in denen alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt sind. Gemeinschaftsstraßen oder Shared-Space-Bereiche sind Beispiele dafür.

Verschiedene Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmende vorsichtiger sind und miteinander kommunizieren – zum Beispiel durch Gestik und Mimik. Dabei geht es auch darum, einseitiges Denken und sture Schilder- und Signalbefolgung im Straßenverkehr zu überwinden. Wer jederzeit damit rechnen muss, dass andere Verkehrsteilnehmende queren, fährt vorsichtiger.

Ebenfalls wichtig für die Aufenthaltsqualität sind Sitzgelegenheiten, Schatten und Begrünung. So werden Straßen und Plätze von bloßen Transitflächen für den Autoverkehr zu Lebensräumen und sozialen Begegnungsorten. Für eine solche Transformation gibt es in Esslingen und seinen Stadtteilen noch viel Potenzial. Ein gutes Beispiel für einen gemeinsam genutzten öffentlichen Raum ist die Agnesbrücke bis zum Schelztorturm.