Überall, wo nicht nach vorherigen Zielen höhere Standards definiert wurden, haben sich alle Planungen und baulichen Maßnahmen für den Fußverkehr an die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und für den Radverkehr an die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der jeweils gültigen Fassung zu halten. Als Mindestmaße sind die in den Regelwerken genannten Regelbreiten zzgl. der jeweiligen Sicherheitstrennstreifen zu verwenden.

Wie breit? Welcher Belag? Welche Abstände? Die Ausgestaltung von Fuß- und Radwegen ist maßgeblich dafür, dass sie von allen Fußgänger:innen und Radfahrenden sicher, komfortabel und ohne gegenseitige Behinderung nutzbar sind – auch mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Gehilfe oder Rollstuhl.

Erfahrene Fachleute der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen haben dafür Vorschläge erarbeitet und als „Empfehlungen für Fußgängeranlagen“ (EFA) bzw. „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) veröffentlicht.

Wir fordern, dass diese Empfehlungen in der jeweils aktuellen Fassung die verbindliche Grundlage aller Planungen in Esslingen sind, sofern es nicht aufgrund anderer Ziele oder bindender DIN-Normen noch höhere Standards gibt.